AOK-Heilmittel-Informations-System (AOK-HIS)
Das Sozialgesetzbuch V (SGB V) regelt in § 302, dass die Heilmittelanbieter verpflichtet sind, Abrechnungsdaten zu ihren Leistungen den Krankenkassen in elektronischer Form zu übermitteln. Es sorgt außerdem für die Vereinheitlichung der Abrechnungsverfahren innerhalb der gesetzlichen Krankenversicherung, die den elektronischen Datenaustausch beinhalten.
Seit 2004 führt das WIdO die in den AOKs dezentral vorliegenden Abrechnungsdaten (Routinedaten) aus der Heilmittelversorgung in der Datenbank des AOK-Heilmittel-Informations-Systems (AOK-HIS) anonymisiert zusammen. Mit ihrer Hilfe analysiert das Institut die Inanspruchnahme der Heilmittelleistungen in Deutschland. Zusätzlich zu den AOK-Daten werden auch die GKV-weiten Daten des GKV-HIS mit einem eingeschränkten Datenkranz in den AOK-HIS-Datenpool integriert.
Die konzentrierte Erfassung und Analyse der Daten im AOK-HIS ermöglicht es, Informationen zum Heilmittelgeschehen zentral bereitzustellen
- für Forschungsprojekte,
- für Controlling- und Benchmarkzwecke und
- zur Beratung.
Eine Veröffentlichung von Kennzahlen der Heilmittelversorgung mit kommentierten Abbildungen und Tabellen erfolgt einmal im Jahr im Heilmittelbericht.